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Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien vor Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs oder Anrufung eines Schiedsgerichtes verpflichtend ein Mediationsverfahren unter Beiziehung einvernehmlich gewählter, eingetragener Mediatoren durchzuführen. Sollte über die Auswahl der Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens einen Monat nach dem Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.